Informationen für Schülerinnen und Schüler

Administration

Anmeldung und Zugriff
Schülerinnen und Schüler müssen sich bei der Anmeldung ihrer Klasse zuordnen. Damit geben sie ihrer Klassenlehrperson die Zustimmung, auf die Daten zuzugreifen.

Alle anderen Personen (Eltern, Berufsberatung und allfällige Lehrbetriebe) haben keinen Zugriff auf die elektronische Version und können nur über einen Ausdruck informiert werden.

Abmeldung
Schülerinnen und Schüler haben bis ein Jahr nach dem Schulaustritt (obligatorische Schule respektive GBA) Zugriff auf ihre Daten. Die Lehrperson verliert den Zugriff, wenn sie die Klasse nicht mehr unterrichtet.

Datenlöschung
Die Daten werden ein Jahr nach Schulaustritt automatisch gelöscht.